Der Beruf des Podologen und Med. Fußpflegers ist ein Medizinal-Fachberuf. Er unterstützt den Dermatologen und Orthopäden bei seiner Tätigkeit und arbeitet eng mit angrenzenden Berufen zusammen.
 
Er nimmt so eine nicht zu unterschätzende Stellung im Bereich der Fußgesundheit ein. Der Podologe führt selbständig fußpflegerische Behandlungsmaßnahmen durch, erkennt eigenständig pathologische Veränderungen am Fuß, die ärztliche Behandlung erfordern. Er gilt somit als Mittler zwischen Patient, Arzt, Orthopädieschuhmacher oder auch Physiotherapeut. Mit dem in Kraft treten des Gesetzes über den Beruf der Podologin / des Podologen wurde dieser offiziell als Medizinal-Fachberuf anerkannt.

Link: Gesetz über den Beruf des Podologen (Podologengesetz - PodG)